Durchführungsbestimmungen
Information über Sportergebnismanagement
Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, verarbeitet und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.
Information über Ton- und Bildaufnahmen
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 DSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Aufnahmen, die ihn während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung darstellen, entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt.
Information über Datenerfassung im Rahmen der Covid19-Prävention
Um ein behördlich angeordnetes Kontakt-Tracing zu ermöglichen, sind Nennungen ausschließlich über ÖSV Skizeit unter Angabe des Namens, des genauen Geburtsdatums, E-Mail-Adresse und Telefonnummer möglich.
Ebenso dürfen wir darauf hinweisen, dass sowohl der Veranstalter als auch der durchführende Verein keinerlei Haftung für eine mögliche Covid19-Infizierung bzw. einer behördlich angeordneten Quarantäne übernehmen können. Die Sicherheits- sowie Hygienebestimmungen vor Ort sind unbedingt einzuhalten.
Am Bewerb dürfen nur Athleten und Funktionäre teilnehmen, die keine Covid19-Infizierung aufweisen.
Stand 01.09.2020, Quelle: Österreichischer Skiverband.
Weitere Infos: https://www.oesv.at/datenschutz
Sonstige Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen lt. Ausschreibung:
COVID Bestimmungen:
Mannschaftsführerbesprechungen ist max. 1 Mannschaftsoffizieller pro Bundesland bzw. Kompetenzgremium zugelassen. MNS ist hier erforderlich. Darüber hinaus gilt die MNS-Verpflichtung für den gesamten Veranstaltungsbereich, in dem der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Die gesamte Veranstaltung unterliegt den zu diesem Zeitpunkt geltenden COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung. Ein Präventionskonzept sowie eine Contact-Tracing-Liste wird erstellt und liegt auf!
Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen der ÖWO, mit den ergänzenden Bestimmungen und dem Regulativ des ÖBSV durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind ÖBSV Mitglieder mit einem gültigen Sportpass. (letzte Untersuchung nicht älter als ein Jahr). Außerdem werden in der Gästeklasse, Sportler nach den Regeln des IPCAS zugelassen.
Für die Austrian-Cup Kalkulation werden alle Teilnehmer mit Ausnahme der Gäste und der Hörbehindertensportler gewertet.
Es besteht Helm - und Rückenprotektorpflicht nach ÖWO.
Antidopingbestimmungen:
Die SportlerInnen anerkennen mit ihrer Meldung die
Antidopingbestimmungen der NADA an. Nähere Infos finden sie auf der Homepage: www.nada.at
Fotos:
Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme an dieser Veranstaltung willigen die TeilnehmerInnen in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein.
Information über Sportergebnismanagement:
Aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. der Erfüllung einer vertraglichen bzw. rechtlichen Verpflichtung des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b und c bzw. f DSGVO werden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an (sportlichen) Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, verarbeitet und auch nach Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 89 DSGVO für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke und berechtigte Interessen des Verantwortlichen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.
Information über Ton- und Bildaufnahmen:
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 DSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Aufnahmen, die ihn während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung darstellen, entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung seine persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzt.
Für Schäden an Personen, Materialien, Wertsachen und Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.